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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 4. Februar 2026 Aktualisiert: 13. Februar 2026

Rückruf: Lou et Lang , Korea KOREAN STREET_Topokki, süß und scharf_163 Gramm — Krankheitserreger

Lou et Lang , Korea KOREAN STREET_Topokki, süß und scharf_163 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge EAN-Code: 8805957023964. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 4. Februar 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

Eine Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers kann bei den nachgewiesenen erhöhten Keimzahlen von Bacillus cereus nicht ausgeschlossen werden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
KOREAN STREET_Topokki, süß und scharf_163 Gramm
Marke
Lou et Lang , Korea
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller: Lou et Lang , Korea Inverkehrbringer: Kreyenhop und KLuge, Gesellschaft mit beschränkter Haftung Compagnie Kommanditgesellschaft Food & Non-Food Import Industriestraße 40 bis 42 28876 Oyten
Charge oder Losnummer
EAN-Code: 8805957023964
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 13.02.2027, 10.03.2027, 15.04.2027
EAN
8805957023964
Verpackung
Pounchbeutel 163 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Erhöhte Keimzahlen von Bacillus cereus

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Kunden, die das betroffenen Produkt gekauft haben, können es in den jeweiligen Einkaufsfilialen zurückgeben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Niedersachsen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/02_F

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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