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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 27. Januar 2026 Aktualisiert: 26. Januar 2026

Produktwarnung: Orient Gate Yerba Mate Tee gruen und weiß, Kharta Khadra, 250 Gramm — Rückstände und Kontaminanten

Für Orient Gate Yerba Mate Tee gruen und weiß, Kharta Khadra, 250 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge Yerba Mate Tee gruen: 0234,, , Yerba Mate Tee weiß: 0144…. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 27. Januar 2026.

Gefahr: Rückstände

Anthrachinon ist ein von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als Karzinogen der Gruppe 2B (möglicherweise krebserregend) eingestufter Stoff. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (kurz: PAK) sind chemische Verbindungen aus Kohlenstoff und Wasserstoff. Sie können in verarbeiteten Lebensmitteln, die gegrillt, geräuchert, getrocknet oder geröstet wurden, vorkommen. PAK wirken krebsauslösend, erbgutschädigend und reproduktionstoxisch.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
Yerba Mate Tee gruen und weiß, Kharta Khadra, 250 Gramm
Marke
Orient Gate
Hersteller oder Inverkehrbringer
Orient Gate GmbH, Am Gewerbepark Nord 3b, 15749 Mittenwalde, Orienta Foods GmbH, Porphyrstraße 14, 06126 Halle (Saale)
Charge oder Losnummer
Yerba Mate Tee gruen: 0234, Yerba Mate Tee weiß: 0144, Yerba Mate Tee weiß: 0148
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 04.2028
Verpackung
250 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Vertrieb über
verschiedene Einzelhändler

Angaben der Behörde

Es wurde eine Höchstwertüberschreitung von Antrachinon und polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) nachgewiesen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Glossarbeitrag: PAK

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Brandenburg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/01_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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