1. Start
  2. Lebensmittel
  3. Rückruf: dm-drogerie markt dmBio Getrocknete Tomate & Feta…
RückrufKennzeichnung Veröffentlicht: 30. Januar 2026

Rückruf: dm-drogerie markt dmBio Getrocknete Tomate & Feta Genuss-Aufstrich — Allergene

dm-drogerie markt „dmBio Getrocknete Tomate & Feta Genuss-Aufstrich“ wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Mindesthaltbarkeitsdatum: 04.06.2027. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 30. Januar 2026.

Gefahr: Kennzeichnung

Nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe können Allergien auslösen. Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche Substanzen. Liegt der Verdacht einer Allergie vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelallergie stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung zur Verfügung: Allergene

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
„dmBio Getrocknete Tomate & Feta Genuss-Aufstrich“
Marke
dm-drogerie markt
Hersteller oder Inverkehrbringer
Inverkehrbringer: dm-drogerie markt
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 04.06.2027
Weitere Kennzeichnung
Die betroffenen Gläser haben zudem einen Deckel mit Aufdruck „Nabio“.
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Händler mit eigener Übersicht: dm-drogerie markt

Angaben der Behörde

In einige Gläser wurde nicht der „dmBio Tomate & Feta“ Aufstrich,sondern ein „Cashewcreme-Aufstrich mit getrockneter Tomate & Pinienkernen“ abgefüllt. Daher ist in den betroffenen Gläsern das Allergen Cashew enthalten, welches nicht auf dem Etikett angegeben ist.

Was tun? Etikett stimmt nicht mit dem Inhalt überein

  • Die Ware selbst ist in Ordnung; falsch ist die Angabe darauf. Für Allergiker macht genau das den Unterschied, weil die Kaufentscheidung auf dem Etikett beruht.
  • Wer den Stoff verträgt, kann die Packung aufbrauchen, sofern die Behörde nichts anderes schreibt.
  • Nach einer Reaktion mit Atemnot, Schwellungen im Gesicht oder Kreislaufproblemen gilt der Notruf 112, nicht das Abwarten.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Sollten Kundinnen und Kunden an einer entsprechenden Allergie oder Unverträglichkeit leiden, bitten wir sie dringend, vom Verzehr abzusehen und das Produkt ungeöffnet oder bereits angebrochen in die dm-Märkte zurückzubringen. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet – auch ohne Vorlage des Kassenbons. Für Menschen ohne entsprechende Allergien oder Unverträglichkeiten ist der Verzehr unbedenklich

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/01_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen