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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 30. Januar 2026 Aktualisiert: 12. Oktober 2026

Produktwarnung: Danone Deutschland Update vom 12. Oktober 2026: Die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co.… — Gesundheitsschädliche…

Für Danone Deutschland Update vom 12. Oktober 2026: Die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co.… liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 30. Januar 2026.

Gefahr: Rückstände

Cereulid kann Symptome wie Erbrechen und Durchfall verursachen. Die Symptome treten in der Regel zwischen 30 Minuten und sechs Stunden nach dem Verzehr auf. Das Bundesinstitut für Risikobewertung informiert zum Thema in folgendem Beitrag: Cereulid in Säuglingsnahrung

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Update vom 12. Oktober 2026: Die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG wiederholt den bereits Anfang des Jahres durchgeführten Rückruf bestimmter Aptamil- und Milumil-Produkte, da betroffene Chargen in einzelnen Kaufland-Filialen nicht vollständig aus dem Verkauf genommen wurden. Die hiervon betroffenen Produkte und Mindesthaltbarkeitsdaten können der Pressemitteilung der Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG vom 9. Oktober 2026 entnommen werden. Alle anderen Handelsunternehmen sind hiervon nicht betroffen. Alle vom ursprünglichen Rückruf betroffenen Produkte und Mindesthaltbarkeitsdaten können der Pressemitteilung der Danone Deutschland GmbH vom 5. Februar 2026 entnommen werden. Im Bereich "Informationen des Unternehmens und Kontaktmöglichkeiten" finden Sie eine Liste der betroffenen Produkte/Chargen. Chargenliste Aptamil- und Milumil-Produkte
Marke
Danone Deutschland
Hersteller oder Inverkehrbringer
Danone Deutschland GmbH, Am Hauptbahnhof 18, 60329 Frankfurt am Main
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Händler mit eigener Übersicht: Kaufland

Angaben der Behörde

Vorhandensein von Cereulid, das durch den Mikroorganismus Bacillus Cereus produziert wird.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung der Danone Deutschland GmbH: Sollten Eltern noch Produkte der gelisteten Chargen vorrätig haben, wird gebeten, die Produkte nicht weiter zu füttern und zurückzugeben, wo diese gekauft wurden.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hessen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/01_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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