1. Start
  2. Lebensmittel
  3. Rückruf: Importeur: Kräutertee Slinmy, 40 Gramm —…
RückrufRückstände Veröffentlicht: 14. Januar 2026 Aktualisiert: 15. Januar 2026

Rückruf: Importeur: Kräutertee Slinmy, 40 Gramm — Gesundheitsschädliche Substanz

Importeur: Kräutertee Slinmy, 40 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen ist die Charge Chargennummern: 2025354785, 2025397402, LM00016067. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen. Veröffentlicht am 14. Januar 2026.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Kräutertee Slinmy, 40 Gramm
Marke
Importeur:
Hersteller oder Inverkehrbringer
Importeur: Asia Express Food, Kilbystraat 1, 8263 CJ Kampen, Niederlande Inverkehrbringer: Go Asia GmbH, Kantstraße 115, 10627 Berlin Orient Master GmbH, Kantstraße 101, 10627 Berlin
Charge oder Losnummer
Chargennummern: 2025354785, 2025397402, LM00016067
Verpackung
40 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen
Vertrieb über
Go Asia Filialen

Angaben der Behörde

In dem beanstandeten Produkt wurde der Stoff Danthron in erhöhter Konzentration nachgewiesen. Der Stoff ist als krebserregend eingestuft.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Hinweis des Unternehmens: Das Produkt kann in allen „go asia“-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Berlin
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/01_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen