1. Start
  2. Bedarfsgegenstände
  3. Rückruf: Importeur: Essstäbchen-Helfer Panda —…
RückrufRückstände Veröffentlicht: 25. Februar 2026

Rückruf: Importeur: Essstäbchen-Helfer Panda — Gesundheitsschädliche Substanz

Importeur: Essstäbchen-Helfer Panda Essstäbchen-Helfer Bär Essstäbchen-Helfer… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen ist die Charge 6094071: Essstäbchen-Helfer Panda, , 6094072:…. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 25. Februar 2026.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Essstäbchen-Helfer Panda Essstäbchen-Helfer Bär Essstäbchen-Helfer Katze Essstäbchen-Helfer Schwein Essstäbchen-Helfer Hase Essstäbchen-Helfer Löwe Essstäbchen-Helfer Tiger Essstäbchen-Helfer Maus
Marke
Importeur:
Hersteller oder Inverkehrbringer
Importeur: Emro Aziatica B.V, Hanzeweg 29, 7418 Deventer, Niederlande Inverkehrbringer: Go Asia GmbH, Kantstraße 115, 10627 Berlin Orient Master GmbH, Kantstraße 101, 10627 Berlin
Charge oder Losnummer
6094071: Essstäbchen-Helfer Panda 6094072: Essstäbchen-Helfer Bär 6094073: Essstäbchen-Helfer Katze 6094074: Essstäbchen-Helfer Schwein 6094075: Essstäbchen-Helfer Hase 6094076: Essstäbchen-Helfer Löwe 6094077: Essstäbchen-Helfer Tiger 6094078: Essstäbchen-Helfer Maus
Kategorie
Bedarfsgegenstände
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Vertrieb über
Go Asia Filialen

Angaben der Behörde

Bei der beanstandeten Ware wurde sowohl eine Migration von Formaldehyd als auch von Melamin festgestellt.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Hinweis des Unternehmens: Das Produkt kann in allen „go asia“-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Berlin
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/02_F

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen