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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 13. Mai 2026

Rückruf: Importeur: Cendawan Enoki, Enoki Mushroom, Geenbox Limited, 100 Gramm — Krankheitserreger

Importeur: Cendawan Enoki, Enoki Mushroom, Geenbox Limited, 100 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge Losnummer: G22014. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 13. Mai 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

Eine Listerien-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 14 Tagen nach Infektion mit Durchfall und Fieber. Insbesondere Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung und Hirnhautentzündung entwickeln. Bei Schwangeren kann, sogar ohne Symptome, das ungeborene Kind geschädigt werden. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. Schwangere, die dieses Lebensmittel gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen. Für andere Personen ohne Symptome ist dies nicht sinnvoll. Weitere Informationen bietet das Bundesinsitut für Risikobewertung (BfR): Listerien

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Cendawan Enoki, Enoki Mushroom, Geenbox Limited, 100 Gramm
Marke
Importeur:
Hersteller oder Inverkehrbringer
Importeur: Asia Express Food, Kilbystraat 1, 8263 Kampen, Niederlande Inverkehrbringer: Go Asia Deutschland GmbH, Kantstraße 115, 10627 Berlin Orient Master GmbH, Kantstraße 101, 10627 Berlin
Charge oder Losnummer
Losnummer: G22014
EAN
6936489101348
Verpackung
100 Gramm
Weitere Kennzeichnung
Barcode: 6936489101348
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Vertrieb über
Go Asia Filialen

Angaben der Behörde

Nachweis von Listeria monocytogenes. Das Produkt „Cendawan Enoki, Enoki Mushroom“, Marke „Greenbox Limited”, 100 g, Barcode 6936489101348, Losnummer G22014 wurde aufgrund des Nachweises von Listeria monocytogenes in einer Keimzahl von 1,5E+04 KbE/g in Verbindung mit dem Fehlen eines entsprechenden Sicherheitshinweises unter Berücksichtigung von Art. 14 Abs. 3 lit. a) VO (EG) Nr. 178/2002 als gesundheitsschädlich und damit als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Abs. 2 lit. a) VO (EG) Nr. 178/2002 beurteilt.

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Hinweis des Unternehmens: Das Produkt kann in allen „go asia“-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Berlin
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/05_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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