1. Start
  2. Lebensmittel
  3. Rückruf: Importeur: TK Bapao Rindfleish…
RückrufSonstiger Grund Veröffentlicht: 2. Juli 2026 Aktualisiert: 6. Juli 2026

Rückruf: Importeur: TK Bapao Rindfleish, TJENDRAWASIH,gedämpfte Buns, 120 Gramm — Sonstige Gründe

Importeur: TK Bapao Rindfleish, TJENDRAWASIH,gedämpfte Buns, 120 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Sonstige Gründe. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 2. Juli 2026.

Gefahr: Sonstiger Grund

Die Behörde nennt einen Grund außerhalb der üblichen Gruppen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sonstige Gründe

Betroffenes Produkt

Produkt
TK Bapao Rindfleish, TJENDRAWASIH,gedämpfte Buns, 120 Gramm
Marke
Importeur:
Hersteller oder Inverkehrbringer
Importeur: Asia Express Food, Kilbystraat 1, 8263 Kampen, Niederlande Inverkehrbringer: Go Asia Deutschland GmbH, Kantstraße 115, 10627 Berlin Orient Master GmbH, Kantstraße 101, 10627 Berlin
Verpackung
120 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Vertrieb über
Go Asia Filialen

Angaben der Behörde

Unsachgemäße Lagerung

Was tun? Dem Hinweis der Behörde folgen

  • Die Behörde nennt hier einen Grund außerhalb der üblichen Gruppen. Maßgeblich ist deshalb der Originaltext, der unten verlinkt ist.
  • Bis das geklärt ist, die betroffene Charge nicht verwenden.
  • Charge und Haltbarkeitsdatum mit der Packung abgleichen, bevor etwas weggeworfen wird. Oft ist nur ein kleiner Teil der Produktion betroffen.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt kann in allen „go asia“-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Berlin
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/07_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen