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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 16. Juni 2026 Aktualisiert: 18. September 2026

Rückruf: Importeur: Gefrorene Austern, 226 Gramm, Surasang Frozen oysters (I:Q:F:) Huitre… — Krankheitserreger

Importeur: Gefrorene Austern, 226 Gramm, Surasang Frozen oysters (I:Q:F:) Huitre… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge 87703 01180. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Veröffentlicht am 16. Juni 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

Eine Norovirus-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 10 bis 50 Stunden nach Infektion plötzlich mit heftigem Durchfall und schwallartigem Erbrechen, gelegentlich auch Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach wenigen Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder und Senioren können durch einen Flüssigkeitsmangel aufgrund der starken Brechdurchfälle schwerere Krankheitsverläufe mit ausgeprägtem Schwächegefühl und Schwindel entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Norovirus-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll. Weiterführende Informationen bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Noroviren

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Gefrorene Austern, 226 Gramm, Surasang Frozen oysters (I:Q:F:) Huitre Congelee
Marke
Importeur:
Hersteller oder Inverkehrbringer
Importeur: Asia Express Food, Kilbystraat 1, 8263 Kampen, Niederlande Inverkehrbringer: Go Asia Deutschland GmbH, Kantstraße 115, 10627 Berlin Orient Master GmbH, Kantstraße 101, 10627 Berlin
Charge oder Losnummer
87703 01180
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: alle Mindesthaltbarkeitsdaten vom 08.04.2027 bis 04.05.2027
Verpackung
226 Gramm
Weitere Kennzeichnung
Kunststofffolie, verschweißt, bedruckt
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Vertrieb über
Go Asia Filialen

Angaben der Behörde

In den Chargen wurden Noroviren nachgewiesen.

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt kann in allen „go asia“-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Berlin
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/06_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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