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ProduktwarnungKennzeichnung Veröffentlicht: 2. Juli 2026 Aktualisiert: 7. August 2026

Produktwarnung: Importeur: AL-OSRAH Zaatar Thymiangewürzmischung, 400 Gramm — Allergene

Für Importeur: AL-OSRAH Zaatar Thymiangewürzmischung, 400 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen ist die Charge Kennzeichnung PN 07/15. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 2. Juli 2026.

Gefahr: Kennzeichnung

Nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe können Allergien auslösen. Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche Substanzen. Liegt der Verdacht einer Allergie vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelallergie stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung zur Verfügung: Allergene

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
AL-OSRAH Zaatar Thymiangewürzmischung, 400 Gramm
Marke
Importeur:
Hersteller oder Inverkehrbringer
Importeur: Yarafood B.V., Ingenieur Hanlostraat 9, 7547 RD Enschede/Niederlande Inverkehrbringer: Firma Orienta Foods GmbH, Porphyrstraße 14 in 06126 Halle (Saale), Firma Hamadeen Food GmbH, Vierlander Straße 13, 21502 Geesthacht, Firma Rooble Lebensmittelgroßhandel GmbH, Gottlieb-Dunkel-Straße 25 a, 12099 Berlin Firma Beutna-Food GmbH, Lengeder Str.40, 13407 Berlin
Charge oder Losnummer
Kennzeichnung PN 07/15
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.03.2027
Verpackung
400 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Bei einer Lebensmittelkontrolle wurden in dem Produkt Spuren von Erdnüssen nachgewiesen, die aber nicht auf der Verpackung angegeben sind. Daher kann der Verzehr des Produkts bei Menschen, die allergisch auf Erdnüsse reagieren, zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen (Rötungen, Kribbeln, Übelkeit, Erbrechen, bis hin zu allergischem Schock und so weiter).

Was tun? Etikett stimmt nicht mit dem Inhalt überein

  • Die Ware selbst ist in Ordnung; falsch ist die Angabe darauf. Für Allergiker macht genau das den Unterschied, weil die Kaufentscheidung auf dem Etikett beruht.
  • Wer den Stoff verträgt, kann die Packung aufbrauchen, sofern die Behörde nichts anderes schreibt.
  • Nach einer Reaktion mit Atemnot, Schwellungen im Gesicht oder Kreislaufproblemen gilt der Notruf 112, nicht das Abwarten.

Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
  • Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Sachsen-Anhalt
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/07_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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