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RückrufKennzeichnung Veröffentlicht: 17. Februar 2026

Rückruf: Heuschen & Schrouff Oriental Food Trading Maissnack der Marke "BOY BAWANG — Allergene

Heuschen & Schrouff Oriental Food Trading Maissnack der Marke "BOY BAWANG" BOY BAWANG CORNICK LECHON MANOK… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen sind Packungen mit dem Datum alle Mindesthaltbarkeitsdaten. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 17. Februar 2026.

Gefahr: Kennzeichnung

Ein Inhaltsstoff fehlt auf der Verpackung oder steht falsch darauf.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
Maissnack der Marke "BOY BAWANG" BOY BAWANG CORNICK LECHON MANOK FLAVOR
Marke
Heuschen & Schrouff Oriental Food Trading
Hersteller oder Inverkehrbringer
Heuschen & Schrouff Oriental Food Trading B.V.
Mindestens haltbar bis
alle Mindesthaltbarkeitsdaten
Verpackung
40 x 90 Gramm
Weitere Kennzeichnung
Artikelnummer: 04133
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Angaben der Behörde

Aufgrund eines möglichen Fehlers im Produktionsprozess ist Weizen nicht auf dem Produktetikett aufgeführt. Im Produkt wurde Weizen gefunden.

Was tun? Nur für Betroffene gefährlich — für die zuständig

  • Fehlt ein Allergen auf der Verpackung, ist das Produkt für den größten Teil der Käufer unbedenklich. Wer auf den genannten Stoff reagiert, muss es dagegen sofort aus dem Haushalt nehmen.
  • In Familien mit einer Allergie reicht es nicht, die Packung weiter hinten zu verstauen. Verwechslung im Alltag ist der häufigste Weg zur Reaktion.
  • Kitas, Schulküchen und Pflegeeinrichtungen, die größere Mengen eingekauft haben, sollten die Charge aktiv aus dem Bestand ziehen.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung der Firma Heuschen & Schrouff Oriental Food Trading B.V.: Personen mit einer Weizenallergie sollten dieses Produkt nicht essen. Sie können das Produkt in das Geschäft zurückbringen. Wenn Ihr Produkt betroffen ist und die oben genannten Angaben zutreffen, bringen Sie es bitte in das Geschäft zurück; Sie müssen keinen Kassenbon vorzeigen und erhalten Ihr Geld zurück.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Bayern
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/02_F

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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