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RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 23. Februar 2026

Rückruf: Ökoland Gesellschaft mit beschränkter Haftung Knochenbrühe vom Bio-Huhn 380 Milliliter — Fremdkörper

Ökoland Gesellschaft mit beschränkter Haftung Knochenbrühe vom Bio-Huhn 380 Milliliter Hühnerfleisch in Brühe 320… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen ist die Charge Losnummer Knochenbrühe vom Bio-Huhn L8345, , Losnummer…. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 23. Februar 2026.

Gefahr: Fremdkörper

Durch die Fremdkörper besteht eine Verletzungsgefahr im Mund und Rachenraum.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
Knochenbrühe vom Bio-Huhn 380 Milliliter Hühnerfleisch in Brühe 320 Milliliter Rindfleisch in Brühe 320 Milliliter
Marke
Ökoland Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hersteller oder Inverkehrbringer
Inverkehrbringer: Ökoland Gesellschaft mit beschränkter Haftung Georgstrasse 3 bis 5 31515 Wunstorf
Charge oder Losnummer
Losnummer Knochenbrühe vom Bio-Huhn L8345 Losnummer Hühnerfleisch in Brühe L7648 Losnummer Rindfleisch in Brühe L7575
Mindestens haltbar bis
Knochenbrühe vom Bio-Huhn: mindestens haltbar bis 07.2028 Hühnerfleisch in Brühe: mindestens haltbar bis 11.2027 Rindfleisch in Brühe: mindestens haltbar bis 10.2027
Verpackung
Glas mit Schraubverschluss
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Trotz aller Sorgfalt und strengster Sicherheitskontrollen in der Produktion kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass in einzelnen Gläsern der betroffenen Produkte transparente Fremdkörper/Glassplitter enthalten sein können. Von einem Verzehr der Produkte wird daher dringend abgeraten.

Was tun? Nicht aussortieren, komplett abgeben

  • Der Fremdkörper steckt nicht zwingend in jeder Einheit der Charge, aber die Prüfung zu Hause ersetzt die Kontrolle im Werk nicht.
  • Für Kinderportionen gilt das besonders: kleine Teile werden mitgeschluckt, bevor jemand sie bemerkt.
  • Die Verpackung behalten, bis die Rückgabe erledigt ist. Charge und Datum stehen darauf und sind an der Kasse der einzige Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Verbraucherinnen und Verbraucher, die eines der Produkte mit einem der genannten Produktdaten gekauft haben, werden gebeten, dieses zu entsorgen. Alternativ können Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte der betroffenen Chargen in ihrer Einkaufsstätte zurückgeben. Auch ohne Vorlage des Kassenbons erhalten sie den Kaufpreis erstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Niedersachsen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/02_F

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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