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ProduktwarnungKennzeichnung Veröffentlicht: 22. Februar 2026

Produktwarnung: Albert van Zoonen ja! Frühlingsrollen mit feinem Gemüse, 400 Gramm, tiefgefroren — Allergene

Für Albert van Zoonen ja! Frühlingsrollen mit feinem Gemüse, 400 Gramm, tiefgefroren liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen ist die Charge L26019, ab Uhrzeit: 14:30 bis einschließlich 16:16. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Veröffentlicht am 22. Februar 2026.

Gefahr: Kennzeichnung

Eine Gesundheitsgefährdung kann für Senf-Allergiker somit nicht ausgeschlossen werden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
ja! Frühlingsrollen mit feinem Gemüse, 400 Gramm, tiefgefroren
Marke
Albert van Zoonen
Hersteller oder Inverkehrbringer
Albert van Zoonen B.V., Schagen
Charge oder Losnummer
L26019, ab Uhrzeit: 14:30 bis einschließlich 16:16
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 19.04.2027
EAN
4337256939256
Verpackung
400 Gramm
Weitere Kennzeichnung
EAN: 4337256939256
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Angaben der Behörde

Versehentlich wurden in Verpackungen der "ja! Frühlingsrollen mit feinem Gemüse" Frühlingsrollen mit Hähnchen abgefüllt. Die Frühlingsrollen mit Hähnchen enthalten Senf und somit ein nicht auf der Verpackung erkenntliches Allergen.

Was tun? Nur für Betroffene gefährlich — für die zuständig

  • Fehlt ein Allergen auf der Verpackung, ist das Produkt für den größten Teil der Käufer unbedenklich. Wer auf den genannten Stoff reagiert, muss es dagegen sofort aus dem Haushalt nehmen.
  • In Familien mit einer Allergie reicht es nicht, die Packung weiter hinten zu verstauen. Verwechslung im Alltag ist der häufigste Weg zur Reaktion.
  • Kitas, Schulküchen und Pflegeeinrichtungen, die größere Mengen eingekauft haben, sollten die Charge aktiv aus dem Bestand ziehen.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Von dem Verzehr des betroffenen Produktes wird für Personen mit einer Senf-Allergie dringend abgeraten.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/02_F

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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