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ProduktwarnungKennzeichnung Veröffentlicht: 17. Februar 2026

Produktwarnung: Chocolaterie Belvas SA Belvas Easter Eggs Mix Pralines, 100 Gramm — Allergene

Für Chocolaterie Belvas SA Belvas Easter Eggs Mix Pralines, 100 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen ist die Charge Losnummer 260116-08. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 17. Februar 2026.

Gefahr: Kennzeichnung

Nicht gekennzeichnete Inhaltstoffe können Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. Je nach Krankheitsbild kann es dabei zu unterschiedlichen Beschwerden kommen. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. Liegt der Verdacht einer Allergie oder Unverträglichkeit vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
Belvas Easter Eggs Mix Pralines, 100 Gramm
Marke
Chocolaterie Belvas SA
Hersteller oder Inverkehrbringer
Chocolaterie Belvas SA Chemin du Fundus 7 7822 Ghislenghien Belgien
Charge oder Losnummer
Losnummer 260116-08
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum 16.01.2027
EAN
5425007885590
Weitere Kennzeichnung
EAN-Code: 5425007885590
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen

Angaben der Behörde

Auf der Verpackung wurde irrtümlich ein Vegan-Logo aufgedruckt. Das Produkt ist jedoch nicht vegan, da es Milchpulver enthält. Durch die fehlerhafte Kennzeichnung kann der Eindruck entstehen, das Produkt sei milchfrei. Für Personen mit einer Milchallergie besteht daher ein gesundheitliches Risiko.

Was tun? Etikett stimmt nicht mit dem Inhalt überein

  • Die Ware selbst ist in Ordnung; falsch ist die Angabe darauf. Für Allergiker macht genau das den Unterschied, weil die Kaufentscheidung auf dem Etikett beruht.
  • Wer den Stoff verträgt, kann die Packung aufbrauchen, sofern die Behörde nichts anderes schreibt.
  • Nach einer Reaktion mit Atemnot, Schwellungen im Gesicht oder Kreislaufproblemen gilt der Notruf 112, nicht das Abwarten.

Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
  • Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung der Chocolaterie Belvas SA: Personen mit einer Milchallergie sollten dieses Produkt nicht verzehren.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hessen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/02_F

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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