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RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 13. Mai 2026

Rückruf: Zentis Vom Land Heidelbeerkonfitüre Extra, 450 Gramm — Fremdkörper

Zentis Vom Land Heidelbeerkonfitüre Extra, 450 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 15.04.2027. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 13. Mai 2026.

Gefahr: Fremdkörper

In der Ware können Teile stecken, die nicht hineingehören.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
Vom Land Heidelbeerkonfitüre Extra, 450 Gramm
Marke
Zentis
Hersteller oder Inverkehrbringer
Zentis GmbH & Co. KG, Jülicher Straße 177, 52070 Aachen
Mindestens haltbar bis
15.04.2027
Verpackung
450 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
Filialen von Netto Marken-Discount

Händler mit eigener Übersicht: Netto

Angaben der Behörde

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in einzelnen Gläsern des oben genannten Artikels schwarze Kunststofffremdkörper enthalten sein könnten.

Was tun? Packung nicht öffnen, nicht hineingreifen

  • Metall-, Glas- oder Kunststoffsplitter lassen sich beim Durchsuchen der Ware leicht übersehen und verletzen beim Tasten die Hand.
  • Die Packung geschlossen zurückbringen oder entsorgen. Der Inhalt lässt sich nicht sinnvoll "aussieben".
  • Wer beim Essen auf einen harten Gegenstand gebissen hat und Schmerzen im Mund, Hals oder Bauch hat, sollte das ärztlich abklären lassen.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Weitere Mindesthaltbarkeitsdaten oder andere Vom Land-Artikel sind nicht betroffen. Kundinnen und Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, werden gebeten, das Produkt nicht zu verwenden und können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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