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RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 15. Mai 2026

Rückruf: Leis Sauerampfer grob geschnitten, gesalzen. 250 Gramm — Fremdkörper

Leis Sauerampfer grob geschnitten, gesalzen. 250 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen ist die Charge 14 10 2027. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 15. Mai 2026.

Gefahr: Fremdkörper

Verletzungsgefahr beim Verzehr durch Glassplitter

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
Sauerampfer grob geschnitten, gesalzen. 250 Gramm
Marke
Leis
Hersteller oder Inverkehrbringer
Leis GmbH Waller See 25 38179 Schwülper
Charge oder Losnummer
14 10 2027
Mindestens haltbar bis
Mindestens haltbar bis 14.10.2027
Verpackung
250 Gramm Glaskonserve
Weitere Kennzeichnung
P3 2977
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Glassplitter in einem Glas Sauerampfer

Was tun? Nicht aussortieren, komplett abgeben

  • Der Fremdkörper steckt nicht zwingend in jeder Einheit der Charge, aber die Prüfung zu Hause ersetzt die Kontrolle im Werk nicht.
  • Für Kinderportionen gilt das besonders: kleine Teile werden mitgeschluckt, bevor jemand sie bemerkt.
  • Die Verpackung behalten, bis die Rückgabe erledigt ist. Charge und Datum stehen darauf und sind an der Kasse der einzige Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Produkt nicht verzehren Rückgabe in der Verkaufsstelle

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Niedersachsen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/05_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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