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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 18. Mai 2026 Aktualisiert: 19. Mai 2026

Rückruf: SLCO Instant Nudelgericht „Huhn Geschmack“, 5er Pack / 4+1 Gratis, 5x60… — Krankheitserreger

SLCO Instant Nudelgericht „Huhn Geschmack“, 5er Pack / 4+1 Gratis, 5x60… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge L 0126. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Veröffentlicht am 18. Mai 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll. Weiterführende Informationen bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Salmonellen

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Instant Nudelgericht „Huhn Geschmack“, 5er Pack / 4+1 Gratis, 5x60 Gramm
Marke
SLCO
Hersteller oder Inverkehrbringer
SLCO GmbH & Co. KG
Charge oder Losnummer
L 0126
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 05.04.2027
EAN
4250239124886
Verpackung
5x60 Gramm
Weitere Kennzeichnung
EAN: 4250239124886
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Vertrieb über
Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG

Händler mit eigener Übersicht: Norma

Angaben der Behörde

Bei einer Untersuchung durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen wurden in dem Produkt Salmonellen (Salmonella Stanley) nachgewiesen. Salmonellen können gesundheitliche Beschwerden wie Durchfall, Bauchschmerzen, Erbrechen, Übelkeit und Fieber verursachen. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem.

Was tun? Nicht mehr essen — und den Kühlschrank mitdenken

  • Die Packung aus dem Vorrat nehmen und nicht aufbrauchen. Erhitzen ist keine verlässliche Lösung: manche Keime bilden Giftstoffe, die auch beim Kochen bleiben.
  • Flächen, Schneidebretter und Messer, die mit der Ware Kontakt hatten, heiß und mit Spülmittel abwaschen. Listerien wachsen auch bei Kühlschranktemperatur weiter.
  • Wer bereits davon gegessen hat und in den nächsten Tagen Fieber, Durchfall oder Erbrechen bekommt, sollte beim Arztbesuch dieses Produkt erwähnen.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung der Firma SLCO GmbH & Co. KG: Kundinnen/Kunden, welche das Produkt noch in Ihrem Haushalt haben, werden gebeten, dieses nicht mehr zu verzehren. Kundinnen/ Kunden können das Produkt in jeder Filiale (auch ohne Kassenbon) zurückgeben und bekommen den Kaufpreis selbstverständlich zurückerstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Bayern
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/05_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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