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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 15. Mai 2026

Produktwarnung: Ghorban Delikatessen Manufaktur Bratolivenöl aus Kreta, Marke "GHORBAN", 750 Milliliter — Rückstände…

Für Ghorban Delikatessen Manufaktur Bratolivenöl aus Kreta, Marke "GHORBAN", 750 Milliliter liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge LOT: 250471. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 15. Mai 2026.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
Bratolivenöl aus Kreta, Marke "GHORBAN", 750 Milliliter
Marke
Ghorban Delikatessen Manufaktur
Hersteller oder Inverkehrbringer
Ghorban Delikatessen Manufaktur GmbH & Co. KG, Viehhofstraße 116, 42117 Wuppertal
Charge oder Losnummer
LOT: 250471
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 20.02.2027
Verpackung
750 Milliliter
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Bei einer Qualitätskontrolle wurde festgestellt, dass das Produkt nicht den Qualitätsanforderungen entspricht. Der Grenzwert für MCPD Fettsäureester von maximal 1950 Mikrogramm pro Kilogramm wurde mit 2386 Mikrogramm pro Kilogramm (um 436 Mikrogramm pro Kilogramm) überschritten, wodurch eine Verbrauchergefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Kunden werden gebeten, das Produkt nicht zu verwenden und in die Verkaufsstelle zurückzubringen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/05_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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