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ProduktwarnungKrankheitserreger Veröffentlicht: 13. Mai 2026

Produktwarnung: Drageefabrik Stolze Belbake Schokoladenstreusel (mindestens 32% Kakao), 400 Gramm — Krankheitserreger

Für Drageefabrik Stolze „Belbake Schokoladenstreusel (mindestens 32% Kakao), 400 Gramm" liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge Chargen 1326.01 bis 1326.14. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen. Veröffentlicht am 13. Mai 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll. Weiterführende Informationen bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Salmonellen

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
„Belbake Schokoladenstreusel (mindestens 32% Kakao), 400 Gramm"
Marke
Drageefabrik Stolze
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller: Drageefabrik Stolze GmbH
Charge oder Losnummer
Chargen 1326.01 bis 1326.14
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum 21.04.2027
Verpackung
400 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen
Vertrieb über
Lidl Stiftung & Co. KG

Händler mit eigener Übersicht: Lidl

Angaben der Behörde

Im Rahmen einer Eigenuntersuchung wurden Salmonellen nachgewiesen.

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
  • Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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