Rückruf: SLCO Reeva Instant-Nudelgericht „Huhn Geschmack“, 60 Gramm — Krankheitserreger
SLCO Reeva Instant-Nudelgericht „Huhn Geschmack“, 60 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge Charge L 0126. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 12. Mai 2026.
Gefahr: Krankheitserreger
Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll. Weiterführende Informationen bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Salmonellen
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Reeva Instant-Nudelgericht „Huhn Geschmack“, 60 Gramm
- Marke
- SLCO
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- SLCO GmbH & Co. KG, Kulmbacher Str. 42, 95512 Neudrossenfeld
- Charge oder Losnummer
- Charge L 0126
- Mindestens haltbar bis
- Mindesthaltbarkeitsdatum 05.04.2027
- Verpackung
- 60 Gramm
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- bundesweit (alle 16 Bundesländer)
- Vertrieb über
- Der Artikel wurde über Filialen der Handelsketten Kaufland, famila und Combi verkauft.
Angaben der Behörde
Information der Firma SLCO GmbH & Co. KG: Bei einer Untersuchung durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen wurden in dem Produkt Salmonellen (Salmonella Stanley) nachgewiesen. Salmonellen können gesundheitliche Beschwerden wie Durchfall, Bauchschmerzen, Erbrechen, Übelkeit und Fieber verursachen. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem.
Was tun? Nicht mehr essen — und den Kühlschrank mitdenken
- Die Packung aus dem Vorrat nehmen und nicht aufbrauchen. Erhitzen ist keine verlässliche Lösung: manche Keime bilden Giftstoffe, die auch beim Kochen bleiben.
- Flächen, Schneidebretter und Messer, die mit der Ware Kontakt hatten, heiß und mit Spülmittel abwaschen. Listerien wachsen auch bei Kühlschranktemperatur weiter.
- Wer bereits davon gegessen hat und in den nächsten Tagen Fieber, Durchfall oder Erbrechen bekommt, sollte beim Arztbesuch dieses Produkt erwähnen.
Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
- Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.
Empfehlung im Originaltext
Empfehlung der Firma SLCO GmbH & Co. KG: Verbraucherinnen und Verbraucher werden gebeten, das betroffene Produkt nicht zu verzehren. Kundinnen und Kunden können das Produkt in allen betroffenen Verkaufsstellen zurückgeben. Der Kaufpreis wird selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Andere Artikel dieser Handelsmarke sowie andere Chargen von diesem Produkt sind nicht betroffen.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Bayern
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/05_M
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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