1. Start
  2. Lebensmittel
  3. Rückruf: Importeur: EuroAsia Hundszahn-Umberfisch Original…
RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 11. Mai 2026

Rückruf: Importeur: EuroAsia Hundszahn-Umberfisch Original, 36 Gramm — Krankheitserreger

Importeur: EuroAsia Hundszahn-Umberfisch Original, 36 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge 25-27-2B. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt. Veröffentlicht am 11. Mai 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

Sollten Sie das Produkt bereits verzehrt haben und gesundheitliche Beschwerden feststellen (welche auf eine Salmonellen-Infektion hinweisen könnten), empfehlen wir, vorsorglich ärztlichen Rat einzuholen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Hundszahn-Umberfisch Original, 36 Gramm
Marke
Importeur: EuroAsia
Hersteller oder Inverkehrbringer
Importeur: EuroAsia GmbH Eibenweg 5 32457 Porta Westfalica
Charge oder Losnummer
25-27-2B
Mindestens haltbar bis
mindestens haltbar bis: 25.03.2027
Verpackung
36 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt
Vertrieb über
Diverse Einzelhändler

Angaben der Behörde

Verdacht auf eine Belastung mit Salmonellen

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Verbraucherinnen und Verbraucher werden gebeten, das betroffene Produkt nicht zu verzehren. Das Produkt kann in die jeweilige Verkaufsstelle zurückgebracht werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/05_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen