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RückrufRückstände Veröffentlicht: 2. Dezember 2025

Rückruf: Rueter Fruchtsaft Rueter Apfel-Birnen-Saft, Rueter Apfelpunsch alkoholfrei, Rueter… — Rückstände und…

Rueter Fruchtsaft Rueter Apfel-Birnen-Saft, Rueter Apfelpunsch alkoholfrei, Rueter… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Rueter Apfel-Birnen-Saft 24.10.2026…. Verkauft wurde die Ware in Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 2. Dezember 2025.

Gefahr: Rückstände

Gesundheitliche Auswirkungen

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
Rueter Apfel-Birnen-Saft, Rueter Apfelpunsch alkoholfrei, Rueter Apfel-Quitten-Saft, Rueter Apfelsaft klar, Rueter Apfelsaft Naturtrueb, Rueter Birnensaft
Marke
Rueter Fruchtsaft
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller: Rueter Fruchtsaft Inverkehrbringer: Rueter Fruchtsaft
Mindestens haltbar bis
Rueter Apfel-Birnen-Saft 24.10.2026, 06.11.2026, 29.09.2027, 17.10.2027, 18.10.2027, 06.09.2027 Rueter Apfelpunsch alkoholfrei_nicht angegeben Rueter Apfel-Quitten-Saft 17.10.2026, 24.10.2026, 30.10.2026, 06.11.2026, 17.10.2027, 18.10.2027 Rueter Apfelsaft klar_nicht angegeben Rueter Apfelsaft Naturtrueb 17.10.2026, 24.10.2026, 20.09.2027, 29.09.2027,17.10.2027, 18.10.2027, 07.11.2027, 01.12.2027 Rueter Birnensaft 17.10.2026, 24.10.2026, 06.11.2026, 17.10.2027
Verpackung
Rueter Apfel-Birnen-Saft 0,7 Liter Flasche Rueter Apfelpunsch alkoholfrei 0,7 Liter Flasche Rueter Apfel-Quitten-Saft 0,7 Liter Flasche Rueter Apfelsaft klar 0,7 Liter Flasche Rueter Apfelsaft Naturtrueb 0,7 Liter Flasche Rueter Birnensaft 0,7 Liter Flasche
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

Angaben der Behörde

Mykotoxine (Bsp. Aflatoxine, Ochratoxine, Mutterkorn, Patulin, Zearaleon) sind Giftstoffe, die von vielen Schimmelpilzen produziert werden. Sie sind sehr giftig und können beim Menschen zu unterschiedlichen Krankheiten führen. Sie begünstigen die Entstehung von Krebs, können Nieren- und Leber schädigen, das Immunsystem beeinträchtigen oder auch akut wirken und Durchfall sowie Erbrechen verursachen. Weitere Informationen bietet ein Beitrag des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Schimmelpilzgifte in Lebensmitteln

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Rückgabe des Produktes

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Niedersachsen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/12_D

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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