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ProduktwarnungFremdkörper Veröffentlicht: 9. Dezember 2025

Produktwarnung: Adler Gewürze Pfeffer Schwarz, Gemahlen, 1 Kilogramm — Fremdkörper

Für Adler Gewürze Pfeffer Schwarz, Gemahlen, 1 Kilogramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Mindesthaltbarkeitsdatum: 23.12.2027. Verkauft wurde die Ware in Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt. Veröffentlicht am 9. Dezember 2025.

Gefahr: Fremdkörper

Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
Pfeffer Schwarz, Gemahlen, 1 Kilogramm
Marke
Adler Gewürze
Hersteller oder Inverkehrbringer
Inverkehrbringer: Adler Gewürze GmbH, Tempelhofer Weg 12, 12347 Berlin
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 23.12.2027
Verpackung
1 Kilogramm
Weitere Kennzeichnung
Lot-Nummer: 1124-04
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Angaben der Behörde

Im Produkt wurde ein Fremdkörper (Metalldraht) gefunden

Was tun? Nicht aussortieren, komplett abgeben

  • Der Fremdkörper steckt nicht zwingend in jeder Einheit der Charge, aber die Prüfung zu Hause ersetzt die Kontrolle im Werk nicht.
  • Für Kinderportionen gilt das besonders: kleine Teile werden mitgeschluckt, bevor jemand sie bemerkt.
  • Die Verpackung behalten, bis die Rückgabe erledigt ist. Charge und Datum stehen darauf und sind an der Kasse der einzige Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
  • Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.

Empfehlung im Originaltext

Hinweis des Unternehmens: Verbraucherinnen und Verbraucher, die das Produkt bereits gekauft haben, werden gebeten, es nicht zu verzehren und vom Gebrauch abzusehen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Berlin
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/12_D

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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