Produktwarnung: Menzi tegut Wildfond, 400 Milliliter — Krankheitserreger
Für Menzi tegut Wildfond, 400 Milliliter liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge TW L-25-0663. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen. Veröffentlicht am 18. Dezember 2025.
Gefahr: Krankheitserreger
Dadurch kann es zu einem vorzeitigen Verderb der Produkte kommen.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger
Betroffenes Produkt
- Produkt
- tegut Wildfond, 400 Milliliter
- Marke
- Menzi
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Menzi GmbH, Bockhorster Landweg 9, 33775 Versmold
- Charge oder Losnummer
- TW L-25-0663
- Mindestens haltbar bis
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 09.09.2028
- Verpackung
- 400 Milliliter
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen
- Vertrieb über
- tegut-Filialen
Händler mit eigener Übersicht: tegut
Angaben der Behörde
Bei der Haltbarmachung der betroffenen Produkte ist es im Produktionsprozess zu einem Fehler gekommen.
Was tun? Nicht mehr essen — und den Kühlschrank mitdenken
- Die Packung aus dem Vorrat nehmen und nicht aufbrauchen. Erhitzen ist keine verlässliche Lösung: manche Keime bilden Giftstoffe, die auch beim Kochen bleiben.
- Flächen, Schneidebretter und Messer, die mit der Ware Kontakt hatten, heiß und mit Spülmittel abwaschen. Listerien wachsen auch bei Kühlschranktemperatur weiter.
- Wer bereits davon gegessen hat und in den nächsten Tagen Fieber, Durchfall oder Erbrechen bekommt, sollte beim Arztbesuch dieses Produkt erwähnen.
Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren
- Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
- Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
- Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.
Empfehlung im Originaltext
Aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes wird vom Verzehr der Produkte mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum abgeraten.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Nordrhein-Westfalen
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/12_D
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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