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RückrufRückstände Veröffentlicht: 5. Januar 2026 Aktualisiert: 14. Oktober 2026

Rückruf: Nestlé Deutschland Update vom 14. Oktober 2026: Die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co.… — Gesundheitsschädliche…

Nestlé Deutschland Update vom 14. Oktober 2026: Die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co.… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 5. Januar 2026.

Gefahr: Rückstände

Das Bundesinstitut für Risikobewertung informiert zum Thema in folgendem Beitrag: Cereulid in Säuglingsnahrung

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Update vom 14. Oktober 2026: Die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG wiederholt den bereits Anfang des Jahres durchgeführten Rückruf bestimmter BEBA-Produkte, da betroffene Chargen in einzelnen Kaufland-Filialen nicht vollständig aus dem Verkauf genommen wurden. Die hiervon betroffenen Produkte und Mindesthaltbarkeitsdaten können der Pressemitteilung der Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG vom 13. Oktober 2026 entnommen werden. Alle anderen Handelsunternehmen sind hiervon nicht betroffen. Im Bereich "Informationen des Unternehmens und Kontaktmöglichkeiten" finden Sie eine Liste der vom ursprünglichen Rückruf betroffenen Produkte/Chargen und eine Übersicht der Produktbilder bereitgestellt durch den Hersteller auf dem Portal Flickr. Chargenliste BEBA- und ALFAMINO-Produkte Produktabbildungen des Herstellers
Marke
Nestlé Deutschland
Hersteller oder Inverkehrbringer
Nestlé Deutschland AG Baseler Straße 46 60329 Frankfurt am Main
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Händler mit eigener Übersicht: Kaufland

Angaben der Behörde

Vorhandensein von Cereulid, das durch den Mikroorganismus Bacillus Cereus produziert wird.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung der Nestlé Deutschland AG: Eltern, die eines oder mehrere der betroffenen Produkte mit den entsprechenden Chargennummern/Mindesthaltbarkeitsdaten gekauft haben, werden gebeten, ihre Kinder hiermit nicht mehr zu füttern, sondern die Produkte dort zurückzugeben, wo diese gekauft wurden. Der Kaufpreis der BEBA-Produkte wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Wenn Eltern Bedenken hinsichtlich der Gesundheit ihres Kindes haben, raten wir ihnen, mit ihrem Kinderarzt oder einer medizinischen Fachkraft zu sprechen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hessen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/01_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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