1. Start
  2. Lebensmittel
  3. Rückruf: Netto Marken-Discount Jack's Ice-Cream Choco…
RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 9. Januar 2026

Rückruf: Netto Marken-Discount Jack's Ice-Cream Choco Crumble, 500 Milliliter — Fremdkörper

Netto Marken-Discount Stiftung Netto Marken-Discount Jack's Ice-Cream Choco Crumble, 500 Milliliter wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.10.2027. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 9. Januar 2026.

Gefahr: Fremdkörper

Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
Netto Marken-Discount Jack's Ice-Cream Choco Crumble, 500 Milliliter
Marke
Netto Marken-Discount Stiftung
Hersteller oder Inverkehrbringer
Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG, Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.10.2027
Verpackung
Becher, Inhalt 500 Milliliter
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein
Vertrieb über
Netto Marken-Discount

Händler mit eigener Übersicht: Netto

Angaben der Behörde

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Verpackungen Metallfremdkörper befinden.

Was tun? Nicht aussortieren, komplett abgeben

  • Der Fremdkörper steckt nicht zwingend in jeder Einheit der Charge, aber die Prüfung zu Hause ersetzt die Kontrolle im Werk nicht.
  • Für Kinderportionen gilt das besonders: kleine Teile werden mitgeschluckt, bevor jemand sie bemerkt.
  • Die Verpackung behalten, bis die Rückgabe erledigt ist. Charge und Datum stehen darauf und sind an der Kasse der einzige Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Der Hersteller rät vom Verzehr des Produktes ab. Sie können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hamburg

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen