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RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 9. Januar 2026

Rückruf: EDEKA ZENTRALE Stiftung & EDEKA Herzstücke Chocolate Caramel, 500 Milliliter — Fremdkörper

EDEKA ZENTRALE Stiftung EDEKA Herzstücke Chocolate Caramel, 500 Milliliter wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.10.2027…. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 9. Januar 2026.

Gefahr: Fremdkörper

Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
EDEKA Herzstücke Chocolate Caramel, 500 Milliliter
Marke
EDEKA ZENTRALE Stiftung
Hersteller oder Inverkehrbringer
EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG, New-York-Ring 6, D-22291 Hamburg
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.10.2027 und 01.12.2027
Verpackung
Becher, Inhalt 500 Milliliter
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
EDEKA und Marktkauf

Händler mit eigener Übersicht: Edeka

Angaben der Behörde

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Verpackungen Metallfremdkörper befinden.

Was tun? Packung nicht öffnen, nicht hineingreifen

  • Metall-, Glas- oder Kunststoffsplitter lassen sich beim Durchsuchen der Ware leicht übersehen und verletzen beim Tasten die Hand.
  • Die Packung geschlossen zurückbringen oder entsorgen. Der Inhalt lässt sich nicht sinnvoll "aussieben".
  • Wer beim Essen auf einen harten Gegenstand gebissen hat und Schmerzen im Mund, Hals oder Bauch hat, sollte das ärztlich abklären lassen.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Der Hersteller rät vom Verzehr des Produktes ab. Sie können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hamburg

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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