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RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 17. Oktober 2025

Rückruf: EDEKA ZENTRALE Stiftung & GUT&GÜNSTIG Crunchy Peanut Ice Cream in der 6x53 Milliliter-Verpackung — Fremdkörper

EDEKA ZENTRALE Stiftung GUT&GÜNSTIG Crunchy Peanut Ice Cream in der 6x53 Milliliter-Verpackung wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Mindesthaltbarkeitsdatum: 23.05.2027. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 17. Oktober 2025.

Gefahr: Fremdkörper

In der Ware können Teile stecken, die nicht hineingehören.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
GUT&GÜNSTIG Crunchy Peanut Ice Cream in der 6x53 Milliliter-Verpackung
Marke
EDEKA ZENTRALE Stiftung
Hersteller oder Inverkehrbringer
Inverkehrbringer: EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG, D-22297 Hamburg
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 23.05.2027
EAN
4311501119051
Verpackung
6x53 Milliliter
Weitere Kennzeichnung
Barcode: 4311501119051
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Vertrieb über
EDEKA, Marktkauf

Händler mit eigener Übersicht: Edeka

Angaben der Behörde

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Eiscreme-Riegeln des oben genannten Produkts Fremdkörper aus Glas befinden können.

Was tun? Packung nicht öffnen, nicht hineingreifen

  • Metall-, Glas- oder Kunststoffsplitter lassen sich beim Durchsuchen der Ware leicht übersehen und verletzen beim Tasten die Hand.
  • Die Packung geschlossen zurückbringen oder entsorgen. Der Inhalt lässt sich nicht sinnvoll "aussieben".
  • Wer beim Essen auf einen harten Gegenstand gebissen hat und Schmerzen im Mund, Hals oder Bauch hat, sollte das ärztlich abklären lassen.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Aus diesem Grund wird vom Verzehr des Produkts abgeraten. Kund:innen, die das entsprechende Produkt gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hamburg

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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