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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 15. Oktober 2025 Aktualisiert: 17. Oktober 2025

Produktwarnung: Altay Trilya Weinblätter, gegart und gesalzen — Rückstände und Kontaminanten

Für Altay Trilya Weinblätter, gegart und gesalzen liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge 07/182. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen. Veröffentlicht am 15. Oktober 2025.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
Trilya Weinblätter, gegart und gesalzen
Marke
Altay
Hersteller oder Inverkehrbringer
Altay GmbH, Müllersbaum 2, 51399 Burscheid
Charge oder Losnummer
07/182
Verpackung
650 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen

Angaben der Behörde

Es wurden erhöhte Gehalte an Pestiziden festgestellt.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
  • Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.

Empfehlung im Originaltext

Es wird darum gebeten, das Produkt zurückzubringen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/10_O

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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