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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 27. August 2026

Produktwarnung: Altay Trilya Oliventresteröl, 4 Liter — Rückstände und Kontaminanten

Für Altay Trilya Oliventresteröl, 4 Liter liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge LS162703. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz. Veröffentlicht am 27. August 2026.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
Trilya Oliventresteröl, 4 Liter
Marke
Altay
Hersteller oder Inverkehrbringer
Altay GmbH, Müllersbaum 2, 51399 Burscheid
Charge oder Losnummer
LS162703
Mindestens haltbar bis
27/03/2027
Verpackung
4 Liter
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz

Angaben der Behörde

In der untersuchten Probe wurden deutlich erhöhte Gehalte an Mineralölbestandteilen (MOSH und MOAH) festgestellt. Die Orientierungswerte wurden um mehr als das Zehnfache überschritten.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Nicht verzehren.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/08_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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