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RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 26. August 2026

Rückruf: Grizzly Foods Bio-Hühnerknochenbrühe 240 Milliliter — Fremdkörper

Grizzly Foods Grizzly Foods Bio-Hühnerknochenbrühe 240 Milliliter wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen ist die Charge Charge BG2617302. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 26. August 2026.

Gefahr: Fremdkörper

Glassplitter können Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie innere Verletzungen verursachen. Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
Grizzly Foods Bio-Hühnerknochenbrühe 240 Milliliter
Marke
Grizzly Foods
Hersteller oder Inverkehrbringer
Grizzly Foods GmbH
Charge oder Losnummer
Charge BG2617302
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.06.2028
Verpackung
240 Milliliter
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen

Angaben der Behörde

In einem Glas der betroffenen Charge wurden Glasscherben festgestellt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch in weiteren Gläsern dieser Charge Glassplitter befinden.

Was tun? Nicht aussortieren, komplett abgeben

  • Der Fremdkörper steckt nicht zwingend in jeder Einheit der Charge, aber die Prüfung zu Hause ersetzt die Kontrolle im Werk nicht.
  • Für Kinderportionen gilt das besonders: kleine Teile werden mitgeschluckt, bevor jemand sie bemerkt.
  • Die Verpackung behalten, bis die Rückgabe erledigt ist. Charge und Datum stehen darauf und sind an der Kasse der einzige Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Vom Verzehr des betroffenen Produktes wird dringend abgeraten. Kundinnen und Kunden, die ein betroffenes Produkt erworben haben, werden gebeten, dieses nicht zu verzehren und in dem Markt zurückzugeben, in dem es gekauft wurde. Die Rückgabe ist auch ohne Vorlage des Kassenbons möglich. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/08_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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