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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 24. August 2026 Aktualisiert: 4. September 2026

Produktwarnung: Deklarierter Hersteller: Frosty Pocket 150 Milliliter | Sorten: Waldfrucht, Zitrone, Erdbeere… — Gesundheitsschädliche…

Für Deklarierter Hersteller: Frosty Pocket 150 Milliliter | Sorten: Waldfrucht, Zitrone, Erdbeere… liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen ist die Charge alle Chargen. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 24. August 2026.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Frosty Pocket 150 Milliliter | Sorten: Waldfrucht, Zitrone, Erdbeere, Dracula
Marke
Deklarierter Hersteller:
Hersteller oder Inverkehrbringer
Deklarierter Hersteller: Granizados Maresme S.L., Carrer de la Cierva, 18 (Pol. Ind. Mas Roger), 08397 Pineda de Mar / Spanien Händler: Aktuell Vertriebs GmbH // H&B Handelskontor GmbH
Charge oder Losnummer
alle Chargen
Mindestens haltbar bis
30.09.2027 / 30.10.2027 / 30.11.2027 (Aktuell Vertriebs GmbH) / alle Mindesthaltbarkeitsdaten (H&B Handelskontor GmbH)
Verpackung
150 Milliliter
Weitere Kennzeichnung
Slush-Eis
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Erhöhter Gehalt an Glycerin

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Verbraucherinnen und Verbraucher werden gebeten, dieses Produkt nicht zu konsumieren und es an die jeweilige Verkaufsstelle zurückzugeben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/08_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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