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ProduktwarnungKrankheitserreger Veröffentlicht: 1. September 2026

Produktwarnung: Nicht etikettierter Importeur: Thymiangewürzmischung “Za`atar Green-Grün”, 500 Gramm — Krankheitserreger

Für Nicht etikettierter Importeur: Thymiangewürzmischung “Za`atar Green-Grün”, 500 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 01.01.2029. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen. Veröffentlicht am 1. September 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

Eine typische Salmonelleninfektion äußert sich durch Übelkeit, eventuellem Erbrechen, Bauchschmerzen, Fieber und Durchfall. Diese Symptome können mehrere Tage anhalten. In der Regel heilt die Erkrankung auch ohne ärztliche Behandlung nach wenigen Tagen aus. Insbesondere bei Kleinkindern und älteren Menschen kann der Durchfall aber rasch zu einer lebensgefährlichen Austrocknung des Körpers oder zu einer Allgemeininfektion des Körpers führen. Daher sollte in diesen Fällen unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Thymiangewürzmischung “Za`atar Green-Grün”, 500 Gramm
Marke
Nicht etikettierter Importeur:
Hersteller oder Inverkehrbringer
Nicht etikettierter Importeur: Adham Alhaj Saqer, Emschertal Straße 7, 46149 Oberhausen
Mindestens haltbar bis
01.01.2029
Verpackung
500 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen

Angaben der Behörde

Nachweis von Salmonellen

Was tun? Nicht mehr essen — und den Kühlschrank mitdenken

  • Die Packung aus dem Vorrat nehmen und nicht aufbrauchen. Erhitzen ist keine verlässliche Lösung: manche Keime bilden Giftstoffe, die auch beim Kochen bleiben.
  • Flächen, Schneidebretter und Messer, die mit der Ware Kontakt hatten, heiß und mit Spülmittel abwaschen. Listerien wachsen auch bei Kühlschranktemperatur weiter.
  • Wer bereits davon gegessen hat und in den nächsten Tagen Fieber, Durchfall oder Erbrechen bekommt, sollte beim Arztbesuch dieses Produkt erwähnen.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Vor einem Verzehr der Ware wird dringend abgeraten.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/09_S

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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