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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 4. September 2026

Rückruf: REWE Alexander Mudrack REWE Knackwurst im Ring mit Kümmel und Knackwurst im Ring mit Knoblauch… — Krankheitserreger…

REWE Alexander Mudrack REWE Knackwurst im Ring mit Kümmel und Knackwurst im Ring mit Knoblauch… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Verkauft wurde die Ware in Thüringen. Veröffentlicht am 4. September 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

Der Erreger Staphylococcus aureus kann Giftstoffe bilden. In diesem Fall führt seine Aufnahme meist innerhalb von einigen Stunden plötzlich zu Übelkeit, Erbrechen, Bauchkrämpfen und Durchfall. Die Beschwerden klingen in der Regel innerhalb weniger Tage von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder und Senioren können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Staphylococcus-aureus-Vergiftung hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll. Weiterführende Informationen bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Staphylokokken

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Knackwurst im Ring mit Kümmel und Knackwurst im Ring mit Knoblauch Silberclip Blau/Weiß
Marke
REWE Alexander Mudrack REWE
Hersteller oder Inverkehrbringer
REWE Alexander Mudrack oHG REWE Jenaer Str. 36 07607 Eisenberg
Verpackung
lose Abgabe als Stück Silberclip Blau/Weiß
Weitere Kennzeichnung
Verkaufzeitraum 18.08.2026 - 22.08.2026
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Thüringen

Händler mit eigener Übersicht: Rewe

Angaben der Behörde

Bei Untersuchungen wurde eine mögliche Belastung mit Staphylococcus aureus festgestellt.

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Bitte verzehren Sie das Produkt nicht. Kundinnen und Kunden, die das betroffene Produkt gekauft haben, können dieses im jeweiligen Markt zurückbringen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Thüringen

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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