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RückrufRückstände Veröffentlicht: 10. September 2026

Rückruf: Importeur: BAMBOO SHOOT (STRIPS) — Gesundheitsschädliche Substanz

Importeur: BAMBOO SHOOT (STRIPS) BAMBOO SHOOT (SLICES) wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Mindesthaltbarkeitsdatum: 29.09.2028. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 10. September 2026.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
BAMBOO SHOOT (STRIPS) BAMBOO SHOOT (SLICES)
Marke
Importeur:
Hersteller oder Inverkehrbringer
Importeur: Asia Express Food B. V. Kilbystraat 1, 8263 CJ Kampen, Niederlande Inverkehrbringer: Go Asia GmbH, Kantstraße 101, 10627 Berlin Orient Master GmbH, Kantstraße 115, 10627 Berlin
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 29.09.2028
Verpackung
567 Gramm
Weitere Kennzeichnung
Barcode-Nummer: 8 719497 398195
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Vertrieb über
Go Asia Filialen

Angaben der Behörde

Es wurde eine Migration von Bisphenol A aus den Konservendosen festgestellt.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Hinweis des Unternehmens: Das Produkt kann in allen „go asia“-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Berlin
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/09_S

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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