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ProduktwarnungFremdkörper Veröffentlicht: 9. September 2026

Produktwarnung: Schne-frost Ernst Schnetkamp Snackmaster Rösti-Fries 450 Gramm — Fremdkörper

Für Schne-frost Ernst Schnetkamp Snackmaster Rösti-Fries 450 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen ist die Charge L 6239. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen. Veröffentlicht am 9. September 2026.

Gefahr: Fremdkörper

In der Ware können Teile stecken, die nicht hineingehören.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
Snackmaster Rösti-Fries 450 Gramm
Marke
Schne-frost Ernst Schnetkamp
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller: Schne-frost Ernst Schnetkamp GmbH & Co. KG Vinner Weg 3 49624 Löningen
Charge oder Losnummer
L 6239
Mindestens haltbar bis
Mindesthalbarkeitsdatum 02/2028
EAN
4006934778578
Verpackung
450 Gramm Beutel
Weitere Kennzeichnung
EAN: 4006934778578
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen
Vertrieb über
Netto

Händler mit eigener Übersicht: Netto

Angaben der Behörde

Eine Kontamination mit harten, beigefarbenen Kunststoffteilen kann nicht ausgeschlossen werden

Was tun? Packung nicht öffnen, nicht hineingreifen

  • Metall-, Glas- oder Kunststoffsplitter lassen sich beim Durchsuchen der Ware leicht übersehen und verletzen beim Tasten die Hand.
  • Die Packung geschlossen zurückbringen oder entsorgen. Der Inhalt lässt sich nicht sinnvoll "aussieben".
  • Wer beim Essen auf einen harten Gegenstand gebissen hat und Schmerzen im Mund, Hals oder Bauch hat, sollte das ärztlich abklären lassen.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt sollte nicht verwendet und an die Verkaufsstelle zurück gegeben werden.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Niedersachsen

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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