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ProduktwarnungKrankheitserreger Veröffentlicht: 4. Dezember 2025

Produktwarnung: Clama TK 8 Kräuter, 75 Gramm — Krankheitserreger

Für Clama TK 8 Kräuter, 75 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge 121 01 5155. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 4. Dezember 2025.

Gefahr: Krankheitserreger

Eine Salmonellenvergiftung kann unter anderem zu schwerem Durchfall, Erbrechen, Fieber, Bauchkrämpfen und Unwohlsein führen. Treten nach Verzehr des Lebensmittels entsprechende Symptome auf, sollte medizinische Hilfe aufgesucht werden und auf eine mögliche Salmonellose hingewiesen werden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
TK 8 Kräuter, 75 Gramm
Marke
Clama
Hersteller oder Inverkehrbringer
Clama GmbH & Co. KG, Steineshoffweg 2, 45479 Mülheim/Ruhr
Charge oder Losnummer
121 01 5155
Mindestens haltbar bis
mindestens haltbar bis: 04-06-2027
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
ALDI Nord und ALDI SÜD

Händler mit eigener Übersicht: Aldi Nord Aldi Süd

Angaben der Behörde

Bei dem Produkt wurde Salmonella spp. nachgewiesen.

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
  • Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt kann in den nächstgelegenen Filialen zurückgegeben werden.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/12_D

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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