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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 24. November 2025 Aktualisiert: 16. Januar 2026

Produktwarnung: göral Vertriebs Dolunay Ay Cekirdegi tuzsuz 250 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne… — Rückstände und…

Für göral Vertriebs Dolunay Ay Cekirdegi tuzsuz 250 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne… liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge Dolunay Ay Cekirdegi tuzsuz 250 Gramm / schwarze…. Verkauft wurde die Ware in Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen. Veröffentlicht am 24. November 2025.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
Dolunay Ay Cekirdegi tuzsuz 250 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und ungesalzen 250 Gramm Dolunay Ay Cekirdegi 500 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und gesalzen 500 Gramm Dolunay Ay Cekirdegi 350 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und gesalzen 350 Gramm
Marke
göral Vertriebs
Hersteller oder Inverkehrbringer
göral Vertriebs GmbH, Ohligser Straße 26, 42329 Wuppertal
Charge oder Losnummer
Dolunay Ay Cekirdegi tuzsuz 250 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und ungesalzen 250 Gramm: L 03700604 Dolunay Ay Cekirdegi 500 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und gesalzen 500 Gramm: L 14602009 Dolunay Ay Cekirdegi 350 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und gesalzen 350 Gramm: L 19902507
Mindestens haltbar bis
Dolunay Ay Cekirdegi tuzsuz 250 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und ungesalzen 250 Gramm: mindestens haltbar bis 24.08.2026 Dolunay Ay Cekirdegi 500 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und gesalzen 500 Gramm: mindestens haltbar bis 01.02.2027 Dolunay Ay Cekirdegi 350 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und gesalzen 350 Gramm: mindestens haltbar bis 21.04.2027
EAN
03700604, 14602009
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

Angaben der Behörde

Bei Kontrollen wurden Auffälligkeiten festgestellt, deshalb kann nicht sicher ausgeschlossen werden, dass der Verzehr gesundheitsschädlich sein könnte, da im Rahmen von Untersuchungen in den betroffenen Chargen eine Überschreitung des Höchstgehaltes für das Schimmelpilzgift Ochratoxin A (Mykotoxin) festgestellt wurde.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Was Sie tun sollten: - Bitte nicht mehr verzehren. - Bringen Sie das Produkt (auch angebrochene Packungen) in Ihren Markt zurück. - Sie erhalten eine vollständige Gutschrift, auch ohne Kassenbon.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/11_N

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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