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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 24. November 2025 Aktualisiert: 26. November 2025

Rückruf: Raimund Hofmann Bio Naturland Pfeffer schwarz gemahlen, 60 Gramm — Krankheitserreger

Raimund Hofmann Bio Naturland Pfeffer schwarz gemahlen, 60 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge 150636, 150210. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen. Veröffentlicht am 24. November 2025.

Gefahr: Krankheitserreger

Angabe der Firma Raimund Hofmann GmbH: Durch Erhitzung der Produkte kann eine mögliche Gefahr zusätzlich reduziert werden. Dennoch kann der Verzehr von mit Salmonella-Bakterien belasteten Lebensmitteln gesundheitliche Beschwerden hervorrufen. Mögliche Symptome sind Unwohlsein, Durchfall, Erbrechen und Fieber. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 48 Stunden, in seltenen Fällen bis zu drei Tage. Besonders gefährdet sind: Kleinkinder Schwangere ältere Menschen Personen mit geschwächtem Immunsystem Verbrauchern, die nach dem Verzehr Symptome entwickeln, wird empfohlen, umgehend ärztliche Hilfe aufzusuchen und auf einen möglichen Salmonellenverdacht hinzuweisen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Bio Naturland Pfeffer schwarz gemahlen, 60 Gramm
Marke
Raimund Hofmann
Hersteller oder Inverkehrbringer
Raimund Hofmann GmbH, Kreuzstraße 11, 97892 Kreuzwertheim
Charge oder Losnummer
150636, 150210
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 11/2027, 10/2027
Verpackung
60 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen
Vertrieb über
Aldi Süd

Händler mit eigener Übersicht: Aldi Süd

Angaben der Behörde

Bei den betroffenen Chargen besteht der Verdacht auf eine mögliche Kontamination des Pfeffers mit Salmonellen.

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung der Firma Raimund Hofmann GmbH: Kundinnen und Kunden können das betroffene Produkt in ihrer Filiale zurückgeben. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Bayern

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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