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RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 30. April 2026 Aktualisiert: 7. Mai 2026

Rückruf: Raimund Hofmann Cook! Gewürzmühlen sortiert — Fremdkörper

Raimund Hofmann Cook! Gewürzmühlen sortiert Pfeffer schwarz 70 Gramm Pfeffer bunt 65… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Mindesthaltbarkeitsdatum von 09/2027…. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Veröffentlicht am 30. April 2026.

Gefahr: Fremdkörper

In der Ware können Teile stecken, die nicht hineingehören.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
Cook! Gewürzmühlen sortiert Pfeffer schwarz 70 Gramm Pfeffer bunt 65 Gramm Knoblauch 75 Gramm
Marke
Raimund Hofmann
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller Raimund Hofmann
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum von 09/2027 bis 10/2028
Verpackung
Pfeffer schwarz 70 Gramm Pfeffer bunt 65 Gramm Knoblauch 75 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Vertrieb über
NORMA Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG

Händler mit eigener Übersicht: Norma

Angaben der Behörde

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Mahlkranz zerbricht und die Plastikstücke ins Essen gelangen.

Was tun? Nicht aussortieren, komplett abgeben

  • Der Fremdkörper steckt nicht zwingend in jeder Einheit der Charge, aber die Prüfung zu Hause ersetzt die Kontrolle im Werk nicht.
  • Für Kinderportionen gilt das besonders: kleine Teile werden mitgeschluckt, bevor jemand sie bemerkt.
  • Die Verpackung behalten, bis die Rückgabe erledigt ist. Charge und Datum stehen darauf und sind an der Kasse der einzige Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung der Firma Raimund Hofmann: Kunden, welche das Produkt noch in Ihrem Haushalt haben, werden gebeten, dieses nicht mehr zu verwenden. Kunden können das Produkt in jeder Filiale (auch ohne Kassenbon) zurückgeben und bekommen den Kaufpreis selbstverständlich zurückerstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Bayern
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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