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RückrufRückstände Veröffentlicht: 30. April 2026

Rückruf: Nergiz Großmarkt GÜLCAN Kreuzkümmel gemahlen / Kimyon Toz, 180 Gramm – Los-Nummer… — Rückstände und…

Nergiz Großmarkt GÜLCAN Kreuzkümmel gemahlen / Kimyon Toz, 180 Gramm – Los-Nummer… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge Los-Nummer KMG/640.. Verkauft wurde die Ware in Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen. Veröffentlicht am 30. April 2026.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
GÜLCAN Kreuzkümmel gemahlen / Kimyon Toz, 180 Gramm – Los-Nummer KMG/640, GÜLCAN Kreuzkümmel gemahlen / Kimyon Toz, 500 Gramm – Los-Nummer KMG/640, GÜLCAN Kreuzkümmel gemahlen / Kimyon Toz, 1 Kilogramm Los-Nummer KMG/640
Marke
Nergiz Großmarkt
Hersteller oder Inverkehrbringer
Nergiz Großmarkt GmbH, Fabrikstraße 11, 48599 Gronau.
Charge oder Losnummer
Los-Nummer KMG/640.
Verpackung
180 und 500 Gramm sowie 1 Kilogramm.
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen

Angaben der Behörde

Im Rahmen von Qualitätskontrollen wurde festgestellt, dass die genannten Produkte mit Pestizidrückständen belastet sein können.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Kundinnen und Kunden, die eines der genannten Produkte mit der Los-Nummer KMG/640 zu Hause haben, sollten dieses nicht mehr verzehren und in den jeweiligen Supermarkt zurückbringen. Der Kaufpreis wird selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Die Nergiz Großmarkt GmbH bedauert den Vorfall sehr und bittet ihre Kundinnen und Kunden für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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