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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 9. Mai 2025

Rückruf: Nergiz Grossmarkt Ingwer Gemahlen, Marke GÜLCAN — Krankheitserreger

Nergiz Grossmarkt Ingwer Gemahlen, Marke GÜLCAN wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge AF-GP-0224 G840, , AF-GP-0224 G672. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen. Veröffentlicht am 9. Mai 2025.

Gefahr: Krankheitserreger

Dieser Keim kann insbesondere bei empfindlichen Personen zu Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall führen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Ingwer Gemahlen, Marke GÜLCAN
Marke
Nergiz Grossmarkt
Hersteller oder Inverkehrbringer
Nergiz Grossmarkt GmbH
Charge oder Losnummer
AF-GP-0224 G840 AF-GP-0224 G672
Mindestens haltbar bis
für die Losnummer AF-GP-0224 G840: 03.09.2028, 12.12.2028, 03.02.2029 für die Losnummer AF-GP-0224 G672: 11.02.2029
Verpackung
150 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen

Angaben der Behörde

In einer Probe des oben genannten Produktes wurde eine erhöhte Anzahl von Bacillus cereus nachgewiesen.

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Bitte verwenden Sie das Produkt nicht mehr. Betroffene Artikel können gegen Erstattung des Kaufpreises - auch ohne Kassenbon - in den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/05_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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