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RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 29. April 2025

Rückruf: HAK-foodeko / HAK HAK Grünkohl im Glas, 680 Gramm — Fremdkörper

HAK-foodeko / HAK HAK Grünkohl im Glas, 680 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen ist die Charge Charge am Deckelrand, Code LG262 bis LG292. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 29. April 2025.

Gefahr: Fremdkörper

Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
HAK Grünkohl im Glas, 680 Gramm
Marke
HAK-foodeko / HAK
Hersteller oder Inverkehrbringer
HAK-foodeko GmbH / HAK B.V.
Charge oder Losnummer
Charge am Deckelrand, Code LG262 bis LG292
EAN
8720600032103
Verpackung
680 Gramm / 710 Milliliter
Weitere Kennzeichnung
GTIN: 8720600032103
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Die Produkte können Gummistücke enthalten.

Was tun? Packung nicht öffnen, nicht hineingreifen

  • Metall-, Glas- oder Kunststoffsplitter lassen sich beim Durchsuchen der Ware leicht übersehen und verletzen beim Tasten die Hand.
  • Die Packung geschlossen zurückbringen oder entsorgen. Der Inhalt lässt sich nicht sinnvoll "aussieben".
  • Wer beim Essen auf einen harten Gegenstand gebissen hat und Schmerzen im Mund, Hals oder Bauch hat, sollte das ärztlich abklären lassen.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Die Verbraucher werden gebeten den Grünkohl nicht zu verzehren und im Supermarkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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