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RückrufKennzeichnung Veröffentlicht: 12. Mai 2025

Rückruf: Ehrami Export Import Soohan Khodkar (Süßgebäck), 500 Gramm — Allergene

Ehrami Export Import Soohan Khodkar (Süßgebäck), 500 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen sind Packungen mit dem Datum Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.02.2027. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz. Veröffentlicht am 12. Mai 2025.

Gefahr: Kennzeichnung

Auf dem Etikett sind Zutaten und Allergene nicht korrekt gekennzeichnet. Dies kann vor allem für Allergiker ein gesundheitliches Risiko darstellen

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
Soohan Khodkar (Süßgebäck), 500 Gramm
Marke
Ehrami Export Import
Hersteller oder Inverkehrbringer
Ehrami Export Import, Geismarweg 9, 45259 Essen
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.02.2027
Verpackung
500 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz

Angaben der Behörde

Fehlende Kenntlichmachung der allergenen Zutaten Milch und Ei

Was tun? Nur für Betroffene gefährlich — für die zuständig

  • Fehlt ein Allergen auf der Verpackung, ist das Produkt für den größten Teil der Käufer unbedenklich. Wer auf den genannten Stoff reagiert, muss es dagegen sofort aus dem Haushalt nehmen.
  • In Familien mit einer Allergie reicht es nicht, die Packung weiter hinten zu verstauen. Verwechslung im Alltag ist der häufigste Weg zur Reaktion.
  • Kitas, Schulküchen und Pflegeeinrichtungen, die größere Mengen eingekauft haben, sollten die Charge aktiv aus dem Bestand ziehen.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Die Kunden können das Produkt im Laden zurückgeben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/05_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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