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RückrufKennzeichnung Veröffentlicht: 3. Juni 2025

Rückruf: PG ORGANICS bio Bread Baking Mix – OATS — Allergene

PG ORGANICS bio Bread Baking Mix – OATS wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen ist die Charge 240141202. Verkauft wurde die Ware in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 3. Juni 2025.

Gefahr: Kennzeichnung

Durch einen verwendeten Rohstoff gelangte unbeabsichtigt Gluten in das Produkt und kann ein potenzielles Gesundheitsrisiko für Menschen mit Zöliakie oder Glutenunverträglichkeit darstellen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
bio Bread Baking Mix – OATS
Marke
PG ORGANICS
Hersteller oder Inverkehrbringer
PG ORGANICS GmbH
Charge oder Losnummer
240141202
Mindestens haltbar bis
Mindestens haltbar bis: 31.10.2026
EAN
4068706562525
Verpackung
600 Gramm
Weitere Kennzeichnung
EAN: 4068706562525
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Vertrieb über
ALDI Nord

Händler mit eigener Übersicht: Aldi Nord

Angaben der Behörde

In dem Produkt wurde ein erhöhter Glutengehalt festgestellt. Das Produkt ist mit der Auslobung „glutenfrei“ versehen.

Was tun? Nur für Betroffene gefährlich — für die zuständig

  • Fehlt ein Allergen auf der Verpackung, ist das Produkt für den größten Teil der Käufer unbedenklich. Wer auf den genannten Stoff reagiert, muss es dagegen sofort aus dem Haushalt nehmen.
  • In Familien mit einer Allergie reicht es nicht, die Packung weiter hinten zu verstauen. Verwechslung im Alltag ist der häufigste Weg zur Reaktion.
  • Kitas, Schulküchen und Pflegeeinrichtungen, die größere Mengen eingekauft haben, sollten die Charge aktiv aus dem Bestand ziehen.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Verbraucher:innen mit Glutenunverträglichkeit oder Zöliakie werden gebeten, das Produkt nicht zu verzehren. Kund:innen können das Produkt im Handel zurückgeben, der Kaufpreis wird erstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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