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RückrufRückstände Veröffentlicht: 13. Juni 2025

Rückruf: Inverkehbringer: BLG Kardesler Suntat Weinblätter 400 Gramm — Rückstände und Kontaminanten

Inverkehbringer: BLG Kardesler Suntat Weinblätter 400 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge Lot: LS0201/25. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen. Veröffentlicht am 13. Juni 2025.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
Suntat Weinblätter 400 Gramm
Marke
Inverkehbringer: BLG Kardesler
Hersteller oder Inverkehrbringer
Inverkehbringer: BLG Kardesler GmbH Wattstr. 2-10 68199 Mannheim
Charge oder Losnummer
Lot: LS0201/25
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum 01.2027
Verpackung
400 Gramm
Weitere Kennzeichnung
Marke: Suntat
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen

Angaben der Behörde

Möglichkeit einer Verbraucherschädigung aufgrund erhöhten Pestizidgehaltes.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt soll nicht verzehrt werden. Wir bitten darum das Produkt in der Verkaufsstelle abzugeben. Der Verkaufspreis für das Produkt wird Ihnen selbstverständlich zurückerstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/06_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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