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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 3. Juli 2025 Aktualisiert: 4. Juli 2025

Produktwarnung: Ezogelin Gewürze Ingwer gemahlen "Zencefil Toz — Gesundheitsschädliche Substanz

Für Ezogelin Gewürze Ingwer gemahlen "Zencefil Toz" liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen ist die Charge Chargennummer: 254403. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 3. Juli 2025.

Gefahr: Rückstände

Diese können bei Überschreitung der Grenzwerte eine kanzerogene Wirkung haben.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Ingwer gemahlen "Zencefil Toz"
Marke
Ezogelin Gewürze
Hersteller oder Inverkehrbringer
Ezogelin Gewürze GmbH
Charge oder Losnummer
Chargennummer: 254403
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 30.10.2027
Verpackung
60 Gramm und 120 Gramm
Weitere Kennzeichnung
Angabe der Marke: SUNTAT, YAREN, Ezogelin
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein

Angaben der Behörde

im Rahmen einer mikrobiologischen Untersuchung konnte eine Höchstmengenüberschreitung an Aflatoxinen festgestellt werden.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
  • Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.

Empfehlung im Originaltext

Da eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sollten die Produkte nicht verzehrt werden. Die Kunden konnen die Produkte dort zurcükgeben, wo sie sie gekauft haben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/07_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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