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RückrufRückstände Veröffentlicht: 18. Juli 2025 Aktualisiert: 6. August 2025

Rückruf: BLG Kardesler Suntat Weinblätter 400 Gramm — Rückstände und Kontaminanten

BLG Kardesler Suntat Weinblätter 400 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge Lot: LS2602/25. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 18. Juli 2025.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
Suntat Weinblätter 400 Gramm
Marke
BLG Kardesler
Hersteller oder Inverkehrbringer
Inverkehrbringer: BLG Kardesler GmbH
Charge oder Losnummer
Lot: LS2602/25
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 02.2027
Verpackung
400 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen

Angaben der Behörde

Eine Kontrolle des genannten Produktes ergab die Möglichkeit einer Verbraucherschädigung aufgrund erhöhten Pestizidgehaltes.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt soll nicht verzehrt werden. Es wird gebeten, das Produkt in der Verkaufsstelle abzugeben. Der Verkaufspreis für das Produkt wird selbstverständlich zurückerstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/07_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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