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RückrufRückstände Veröffentlicht: 27. Mai 2026

Rückruf: BLG Kardesler Paprika-Gewürzzubereitung Pul Biber der Marke Suntat — Gesundheitsschädliche Substanz Rückstände…

BLG Kardesler Paprika-Gewürzzubereitung Pul Biber der Marke Suntat wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge L A06. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Veröffentlicht am 27. Mai 2026.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
Paprika-Gewürzzubereitung Pul Biber der Marke Suntat
Marke
BLG Kardesler
Hersteller oder Inverkehrbringer
BLG Kardesler GmbH Wattstaße 2-10 68199 Mannheim
Charge oder Losnummer
L A06
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum 01/2028
Verpackung
100 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Vertrieb über
Kaufland

Händler mit eigener Übersicht: Kaufland

Angaben der Behörde

Eine Kontrolle des genannten Produktes ergab die Möglichkeit einer Verbraucherschädigung aufgrund erhöhten Aflatoxingehaltes in dem Produkt.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt soll nicht verzehrt werden. Wir bitten darum das Produkt in der Verkaufsstelle abzugeben. Der Verkaufspreis für das Produkt wird Ihnen selbstverständlich zurückerstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/05_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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