1. Start
  2. Lebensmittel
  3. Rückruf: nur puur bio Weiße Bohnen in Tomatensauce —…
RückrufSonstiger Grund Veröffentlicht: 29. Mai 2026

Rückruf: nur puur bio Weiße Bohnen in Tomatensauce — Sonstige Gründe

nur puur bio Weiße Bohnen in Tomatensauce wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Sonstige Gründe. Betroffen ist die Charge LB226056 (Die Losnummer befindet sich auf dem Deckelrand…. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 29. Mai 2026.

Gefahr: Sonstiger Grund

Der Verzehr dieses Produkts kann potenziell zu gesundheitlichen Beschwerden führen. Verbraucher werden dringend aufgefordert, das Produkt weder zu verzehren noch zu verwenden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sonstige Gründe

Betroffenes Produkt

Produkt
Weiße Bohnen in Tomatensauce
Marke
nur puur bio
Hersteller oder Inverkehrbringer
nur puur bio GmbH, Empeler Straße 87, 46459 Rees
Charge oder Losnummer
LB226056 (Die Losnummer befindet sich auf dem Deckelrand, es sind nur die LB und die 6 Ziffern am Anfang zu beachten)
Mindestens haltbar bis
Mindestens haltbar bis: 31.12.2029
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Angaben der Behörde

Nur Puur ruft das unten aufgeführte Produkt unverzüglich zurück. Interne Untersuchungen haben ergeben, dass das Produkt möglicherweise keiner ausreichenden thermischen Behandlung oder Sterilisation unterzogen wurde. Folglich kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Produkt schädliche Mikroorganismen enthält, die ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen könnten.

Was tun? Dem Hinweis der Behörde folgen

  • Die Behörde nennt hier einen Grund außerhalb der üblichen Gruppen. Maßgeblich ist deshalb der Originaltext, der unten verlinkt ist.
  • Bis das geklärt ist, die betroffene Charge nicht verwenden.
  • Charge und Haltbarkeitsdatum mit der Packung abgleichen, bevor etwas weggeworfen wird. Oft ist nur ein kleiner Teil der Produktion betroffen.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Verzehren Sie das Produkt nicht. Geben Sie das Produkt an der Verkaufsstelle zurück. Der volle Kaufpreis wird erstattet - auch ohne Kassenbon.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/05_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen